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Begriffsbestimmung

Selbsthilfeorganisationen

Unter Selbsthilfeorganisationen werden gesundheitsbezogene Zusammenschlüsse von Selbsthilfegruppen auf Landes- und Bundesebene verstanden, die auf ein bestimmtes Krankheitsbild oder eine gemeinsame Krankheitsfolge ausgerichtet sind und die im Vergleich zu Selbsthilfegruppen meist größere Mitgliederzahlen aufweisen.

Gefördert werden können Selbsthilfeorganisationen, wenn beispielsweise:


Ihre Selbsthilfeorganisation

  • über die Rechtsform des eingetragenen Vereins (e.V.) verfügt,
  • zur Erfüllung ihrer satzungsgemäßen Aufgaben einen Mitgliedsbeitrag erhebt,
  • über weitere Strukturen auf Ortsebene (in der Regel mind. 4 regionale Selbsthilfegruppen) verfügt. Ausnahmen sind für Selbsthilfeorganisationen im Bereich der seltenen Erkrankungen möglich,
  • einmal jährlich ein persönliches Zusammentreffen für Ihre Mitglieder organisiert,
  • ehrenamtliches und/oder hauptamtliches Personal beschäftigt,
  • Gemeinnützigkeit nachweist.

Ihre rechtlich unselbstständige Untergliederung von Selbsthilfeorganisationen auf Landesebene in Hamburg

  • erkennbar eigene Landesaufgaben wahrnimmt,
  • einen eigenen Namen (keine Privatperson) führt.
  • sich demokratisch gegründet und ihre Existenz dokumentiert (Gründungsprotokoll) hat,
  • eine ausreichende Präsenz für die Betroffenen in Hamburg sicherstellt,
  • Strukturen mit geregelten Verantwortlichkeiten nach (Vorstand/ Mitgliederversammlung etc.) nachweist,
  • einen landesbezogenen Haushaltsplan vorlegt und eine überprüfbare (landesbezogene) Kassenkontenführung nachweist.

Darüber hinaus gelten beispielsweise folgende Fördervoraussetzungen:

  • Die Strukturen Ihrer Organisation weisen einen klaren Gesundheitsbezug auf und werden durch Betroffenenkompetenz getragen.
  • Ihre wichtigste Arbeitsform ist der persönliche Austausch und die gegenseitige Unterstützung, Motivation und Lebenshilfe von Betroffenen und deren Angehörigen.
  • Die Aktivitäten Ihrer Organisation sind auf die Bewältigung chronischer Krankheit und/oder Behinderung ausgerichtet.
  • Sie bieten Unterstützungsleistungen für Ihre Mitglieder und Mitgliedsvereine bzw. Selbsthilfegruppen an, z.B. Beratung, Schulungen, Seminare, Konferenzen, Tagungen etc. Ihre Angebote sollen sich an anerkannten Qualitätskriterien orientieren. Außerdem vernetzen Sie Angebote, um den Austausch zwischen den betroffenen Menschen zu fördern.
  • Ihre Selbsthilfeorganisation handelt als überregionale Interessenvertretung.
  • Sie weisen eine neutrale Ausrichtung sowie die Unabhängigkeit Ihrer Selbsthilfe-Aktivitäten von politischen, religiösen und wirtschaftlichen Interessen auf. Ihre Informationsvermittlung ist inhaltlich neutral und ausgewogen.
  • Ihre Selbsthilfeorganisation verfolgt nicht vorrangig wirtschaftliche oder kommerzielle Zwecke.