I. Kassenartenübergreifende Pauschalförderung
In Hamburg werden die gesundheitsbezogenen Selbsthilfegruppen direkt von den gesetzlichen Krankenkassen/- verbänden finanziell unterstützt.
Über die Vergabe der Fördermittel entscheidet ein Vergabeausschuss, der sich aus den Krankenkassenvertreter*innen sowie legitimierten Vertreter*innen aus den Selbsthilfegruppen zusammen setzt. Der Vergabeausschuss tagt im März/ April.
Der Pauschalantrag für das laufende Förderjahr kann bis zum 31. Januar gestellt werden.
Nur Anträge von Selbsthilfegruppen, die sich im Laufe des Jahres neu gegründet haben und bereits ein halbes Jahr aktiv sind, können bis zum 31. August des Förderjahres nachgereicht werden.
Mit dem Förderjahr 2024 erfolgt auch ein Wechsel in der Federführung! Beachten Sie dies unbedingt bei Ihrer Antragstellung!
Alle gesundheitsbezogenen Selbsthilfegruppen reichen Ihren Antrag auf Pauschalförderung bitte unter der nachfolgenden Adresse ein:
GKV-Selbsthilfeförderung Hamburg
Simone Steenbock
c/o AOK Rheinland/Hamburg – Die Gesundheitskasse
Pappelallee 22 – 26
22089 Hamburg
Tel. 0211 / 8791 – 28408
E-Mail: simone.steenbock@rh.aok.de
Bitte unbedingt beachten!
Damit alle Angaben auf dem Antrag sowie dem Verwendungsnachweis korrekt dargestellt werden, müssen diese unbedingt im Adobe (Acrobat) Reader und nicht in Ihrem Browser geöffnet werden! Den Adobe (Acrobat) Reader können Sie auf dieser Seite kostenlos herunterladen.
Antrag Pauschalförderung für 2025 wird in Kürze bereitgestellt
Informationsbroschüre für Selbsthilfegruppen für 2025 wird in Kürze bereitgestellt
Verwendungsbestätigung 2024 bis 500,00 € wird in Kürze bereitgestellt
Verwendungsnachweis 2024 über 500,00 € wird in Kürze bereitgestellt
II. Krankenkassenindividuelle Projektförderung
Hinweis: Jede Krankenkasse entscheidet über die Anträge individuell. Bitte beachten Sie die individuellen Antragsfristen der Krankenkassen. Anträge auf Projektförderung sollten möglichst im ersten Halbjahr eines Förderjahres gestellt werden. Es wird empfohlen, sich vor Antragsstellung mit der jeweiligen Krankenkasse in Verbindung zu setzen.
Es gelten einheitliche Antragsunterlagen für die AOK Rheinland/ Hamburg und die IKK classic. Antragsformulare der BKK können direkt bei den BKK erfragt werden.
Verwendungsnachweis Projektförderung
Die Antragsunterlagen für die DAK-Gesundheit finden Sie nachfolgend:
Die Mittel der Projektförderung der TK – Techniker Krankenkasse, BARMER, der Handelskrankenkasse (hkk), der HEK – Hanseatischen Krankenkasse, der KNAPPSCHAFT und der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) fließen direkt in die Pauschalförderung. Anträge auf Projektförderung brauchen daher bei diesen Krankenkassen nicht gestellt werden.