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Geschäftsordnung

Die gesetzliche Grundlage zur Förderung der Selbsthilfe (§ 20h SGB V) sieht eine Beteiligung der Vertretungen der für die Wahrnehmung der Interessen der Selbsthilfe maßgeblichen Spitzenorganisationen vor.

Die GKV-Selbsthilfeförderung Hamburg hat, in Abstimmung mit den Vertretungen der für die Wahrnehmung der Interessen der Selbsthilfe zuständigen Institutionen, eine neue Geschäftsordnung ratifiziert. Aus pragmatischen Gründen hat man sich in Hamburg auf eine Geschäftsordnung verständigt, die für alle Förderebenen (Landesebene und regionale Ebene) gleichzeitig gilt.

Die Geschäftsordnung finden Sie hier.