Kassenartenübergreifende Pauschalförderung
Seit vielen Jahren unterstützen und fördern die gesetzlichen Krankenkassen und ihre Verbände die gesundheitsbezogene Selbsthilfe in Hamburg. Im Bereich der Pauschalförderung haben sich dafür die Krankenkassen/-verbände zur gemeinsamen Initiative „GKV-Selbsthilfeförderung Hamburg“ zusammengeschlossen.
Die Verteilung der Fördermittel wird in dem Vergabegremium der „GKV-Selbsthilfeförderung Schleswig-Holstein“ beraten. Diesem Gremium gehören Vertreter*innen aller Verbände der Krankenkassen sowie legitimierte Vertreter*innen von den Selbsthilfekontaktstellen an. Die Entscheidung über die Vergabe der Pauschalfördermittel erfolgt in der Regel bis zum 30.07. eines Jahres.
Bitte senden Ihren Antrag und den Verwendungsnachweis im Original unter Einhaltung der unten genannten Fristen an folgende Adresse:
GKV-Selbsthilfeförderung Hamburg
c/o vdek Landesvertretung Hamburg
Sachsenstraße 6 (Haus D)
20097 Hamburg
Gemeinsames Rundschreiben 2025 inkl. Anlagen (pdf)
Hinweise zum Förderverfahren der kassenartenübergreifenden Pauschalförderung und zur krankenkassen-individuellen Projektförderung im Bundesland Hamburg werden im Gemeinsamen Rundschreiben veröffentlicht. Details entnehmen Sie bitte dem aktuellen Gemeinsamen Rundschreiben.
Antrag auf Pauschalförderung 2025
Selbsthilfekontaktstellen, die bei der „GKV-Selbsthilfeförderung Hamburg“ Fördermittel beantragen möchten, reichen bitte bis zum 30.04. des jeweiligen Förderjahres den Antrag auf Pauschalförderung ein.
Verwendungsnachweis Pauschalförderung 2024
Selbsthilfekontaktstellen, die im Jahr 2024 Fördermittel erhalten haben, reichen bitte bis zum 30.04. des auf die Förderung folgenden Jahres den Verwendungsnachweis zusammen mit dem Tätigkeitsbericht ein.