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Pauschalförderung

Kassenartenübergreifende Pauschalförderung

Die kassenartenübergreifende Pauschalförderung leistet einen Beitrag zur Finanzierung der originären selbsthilfebezogenen Aufgaben.

Diese Fördermittel werden der Selbsthilfe als Zuschüsse zur Absicherung ihrer originären und vielfältigen Selbsthilfearbeit sowie regelmäßig wiederkehrender Aufwendungen gewährt.

Durch die kassenartenübergreifende Pauschalförderung erfolgt eine Bezuschussung für:

  • Miet- und Nebenkosten (mit Ausnahme anteiliger Raum- und Mietkosten von Privaträumen)
  • Büroausstattung/-sachkosten
  • Regelmäßige Ausgaben für Internetauftritte
  • Regelmäßig erscheinende Medien (z. B. Mitgliederzeitschriften, Newsletter) einschließlich deren Verteilung
  • Regelmäßige Schulungen oder Fortbildungen, die auf die Befähigung zureigenen Organisations- und Verbandsarbeit sowie auf administrative Tätigkeiten abzielen, einschließlich Veranstaltungs-, Teilnahmegebühren, Fahrt- und Übernachtungskosten
  • Tagungs-, Kongress- und Messebesuche
  • Reisekosten im Rahmen regionaler Vergabesitzungen
  • Durchführung von satzungsrechtlich erforderlichen Gremiensitzungen einschließlich Veranstaltungs-, Teilnahmegebühren, Fahrt- und Übernachtungskosten*
  • Kosten für regelmäßig stattfindende Aktivitäten und Angebote (z. B. Angehörigentreffen), die einen engen Bezug zu selbsthilfebezogenen Aufgaben der Selbsthilfegruppe, Selbsthilfekontaktstelle oder Selbsthilfeorganisation haben
  • Personalausgaben (Anträge, die ausschließlich auf Personalstellenförderung lauten, können nicht berücksichtigt werden.)

* Reise-, Fahrt- und Übernachtungskosten sind entsprechend den Vorgaben des Bundesreisekostengesetzes bzw. der Landesreisekostengesetze förderfähig.

Die Krankenkassen und ihre Verbände beschließen in einem Fördergremium gemeinsam und nach Beratung mit den Vertretungen der für die Wahrnehmung der Interessen der Selbsthilfe maßgeblichen Organisationen über die Vergabe der Fördermittel aus der kassenartenübergreifenden Pauschalförderung.