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Antragsformulare

I. Kassenartenübergreifende PAUSCHALFÖRDERUNG

Seit vielen Jahren unterstützen und fördern die gesetzlichen Krankenkassen und ihre Ver­bände die gesund-heitsbezogene Selbsthilfe in Hamburg. Im Bereich der Pauschalförderung haben sich dafür die Verbände der Krankenkassen zur gemeinsamen Initiative „GKV-Selbsthilfeförderung Hamburg“ zusammengeschlossen.

Die Verteilung der Fördermittel wird in dem Vergabegremium der „GKV-Selbsthilfeförderung Hamburg“ beraten. Diesem Gremium gehören Vertreter*innen aller Verbände der Krankenkassen sowie legitimierte Vertreter*innen von den Selbsthilfeorganisationen an. Die Entscheidung über die Vergabe der Pauschalfördermittel erfolgt in der Regel bis zum 30.06. eines Jahres.

Bitte senden Ihren Antrag und den Verwendungsnachweis im Original unter Einhaltung der unten genannten Fristen an folgende Adresse:

GKV-Selbsthilfeförderung Hamburg
c/o BKK-Landesverband NORDWEST
Frau Kim Ebert
Friesenstraße 3
20097 Hamburg

Gemeinsames Rundschreiben 2025 inkl. Anlagen (pdf)

Hinweise zum Förderverfahren der kassenartenübergreifenden Pauschalförderung und zur krankenkassen-individuellen Projektförderung im Bundesland Hamburg werden im Gemeinsamen Rundschreiben veröffentlicht. Details entnehmen Sie bitte dem aktuellen Gemeinsamen Rundschreiben.

Antrag Pauschalförderung 2025 (pdf)

Selbsthilfeorganisationen, die bei der „GKV-Selbsthilfeförderung Hamburg“ Fördermittel beantragen möchten, reichen bitte bis zum 31.03. des jeweiligen Förderjahres den Antrag auf Pauschalförderung ein.

Ausfüllhilfe zum Antrag und Verwendungsnachweis 2025 (pdf)

Zur Unterstützung beim Ausfüllen des Antrags und Verwendungsnachweises dient die Ausfüllhilfe.

Verwendungsnachweis Pauschalförderung 2024 (pdf)

Selbsthilfeorganisationen, die im Vorjahr Fördermittel erhalten haben, reichen bitte bis zum 31.03. des auf die Förderung folgenden Jahres den Verwendungsnachweis zusammen mit dem Tätigkeitsbericht ein.


II. Krankenkassenindividuelle PROJEKTFÖRDERUNG

Neben der kassenartenübergreifenden Pauschalförderung unterstützen einzelne Krankenkassen konkrete Vorhaben der Selbsthilfeorganisationen auch im Rahmen der krankenkassenindividuellen Projektförderung. Sie bietet sowohl den Krankenkassen/-verbänden als auch der Selbsthilfe die Möglichkeit, gemeinsame Ziele der Selbsthilfe aufzugreifen und umzusetzen. Auch die inhaltliche Zusammenarbeit soll hierdurch gestärkt und weiter ausgebaut werden.

Selbsthilfeorganisationen, die eine krankenkassenindividuelle Projektförderung beantragen wollen, reichen nachfolgenden Antrag ein.

Hinweis: Jede Krankenkasse/jeder Krankenkassenverband entscheidet über die Projektanträge individuell. Bitte beachten Sie die individuellen Antragsfristen der Krankenkassen/-verbände. Anträge auf Projektförderung sollten möglichst im ersten Halbjahr eines Förderjahres gestellt werden. Im Vorfeld einer Antragstellung empfiehlt sich die Kontaktaufnahme zu den favorisierten Krankenkassen/-verbänden.

Antrag Projektförderung 2025 (pdf)

Verwendungsnachweis Projektförderung 2024 (pdf)

Die Antragsunterlagen für die IKK classic finden Sie nachfolgend.

IKK classic 

Die Mittel der Projektförderung der Handelskrankenkasse (hkk), der HEK – Hanseatischen Krankenkasse, der KNAPPSCHAFT und der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) fließen direkt in die Pauschalförderung. Anträge auf Projektförderung brauchen daher bei diesen Krankenkassen nicht gestellt werden.