I. Kassenartenübergreifende PAUSCHALFÖRDERUNG
Seit vielen Jahren unterstützen und fördern die gesetzlichen Krankenkassen und ihre Verbände die gesund-heitsbezogene Selbsthilfe in Hamburg. Im Bereich der kassenartenübergreifenden Pauschalförderung haben sich dafür die Krankenkassen/-verbände zur gemeinsamen Initiative „GKV-Selbsthilfeförderung Hamburg“ zusammengeschlossen.
Die vollständig ausgefüllten Pauschalförderanträge werden in dem Vergabegremium der GKV-Selbsthilfe-förderung Hamburg beraten. Diesem Gremium gehören Vertreter*innen aller Verbände der Krankenkassen sowie legitimierte Vertreter*innen von den Landesorganisationen an. Die Entscheidung über die Vergabe der Pauschalfördermittel erfolgt in der Regel bis zum 31.07. eines Jahres.
Den Antrag auf Pauschalförderung nimmt für das Förderjahr 2024 entgegen:
Mit dem Förderjahr 2024 erfolgt auch ein Wechsel in der Federführung. Beachten Sie dies bitte bei Ihrer Antragstellung.
GKV-Selbsthilfeförderung Hamburg
c/o BKK-Landesverband NORDWEST
Frau Kim Ebert
Friesenstraße 3
20097 Hamburg
Gemeinsames Rundschreiben 2024 inkl. Anlagen (pdf)
Hinweise zum Förderverfahren der kassenartenübergreifenden Pauschalförderung und zur krankenkassen-individuellen Projektförderung im Land Hamburg werden im Gemeinsamen Rundschreiben veröffentlicht. Details entnehmen Sie bitte dem aktuellen Gemeinsamen Rundschreiben.
Antrag auf Pauschalförderung 2024 (pdf)
Den Antrag auf Pauschalförderung senden Sie bitte bis zum 30.04. des jeweiligen Förderjahres an den zuständigen Krankenkassenverband (siehe oben) auf dem Postweg.
Ausfüllhilfe zum Antrag auf Pauschalförderung 2024 (pdf)
Die Ausfüllhilfe unterstützt Sie beim Ausfüllen des Antrags und des Verwendungsnachweises.
Mittelverwendungsnachweis Pauschalförderung 2023 (pdf)
Landesorganisationen, die im Vorjahr Fördermittel erhalten haben, reichen bis zum 30.04. des auf die Förderung folgenden Jahres den Verwendungsnachweis zusammen mit dem Tätigkeitsbericht bei der jeweils zuständigen Federführung ein.
II. Krankenkassenindividuelle PROJEKTFÖRDERUNG
Hinweis: Jede Krankenkasse entscheidet über die Anträge individuell. Bitte beachten Sie die Antragsfristen der Krankenkassen/-verbände. Anträge auf Projektförderung sollten möglichst im ersten Halbjahr eines Förderjahres gestellt werden. Es wird empfohlen, sich vor Antragsstellung mit der jeweiligen Krankenkasse/ dem jeweiligen Krankenkassenverband in Verbindung zu setzen.
Hinsichtlich der Einreichung der Anträge auf Projektförderung sind die individuellen Anträge und Nachweise der jeweiligen Krankenkassen zu verwenden, die Sie entsprechend nachfolgend finden.
Antrag auf Projektförderung 2024 (pdf)
Mittelverwendungsnachweis Projektförderung Land 2023 (pdf)
Die Antragsunterlagen für die IKK classic finden Sie nachfolgend.
Die Mittel der Projektförderung der Handelskrankenkasse (hkk), der HEK – Hanseatischen Krankenkasse, der KNAPPSCHAFT und der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) fließen direkt in die Pauschalförderung. Anträge auf Projektförderung brauchen daher bei diesen Krankenkassen nicht gestellt werden.