Selbsthilfegruppen
Unter gesundheitsbezogenen Selbsthilfegruppen werden freiwillige Zusammenschlüsse von betroffenen Menschen verstanden, deren Aktivitäten sich auf eine gemeinsame Bewältigung eines bestimmten Krankheitsbildes, einer Krankheitsfolge und/ oder auch psychischer Probleme richten, von denen sie entweder selbst oder als Angehörige betroffen sind. Sie werden nicht von professionellen Mitarbeitern (z.B. Ärzten, anderen Gesundheits- oder Sozialberufen) geleitet. Dies schließt eine gelegentliche Hinzuziehung von Experten zu bestimmten Fragestellungen nicht aus.
Gefördert werden können Selbsthilfegruppen, wenn beispielsweise:
Ihre Selbsthilfegruppe
- mindestens sechs Mitglieder umfasst,
- eine verlässliche und kontinuierliche Gruppenarbeit und Erreichbarkeit, z.B. regelmäßige Treffen, nachweist,
- offen für neue Mitglieder ist,
- ehrenamtlich und ohne professionelle Leitung (z.B. durch Ärzte/innen, Psychotherapeuten/innen oder Heilpraktiker/innen) arbeitet,
- Bei neuen Selbsthilfegruppen: Sie haben ein Gründungstreffen durchgeführt und ihre Existenz und ihr Gruppenangebot öffentlich bekannt gemacht (z.B. bei der örtlichen Selbsthilfekontaktstelle oder in der regionalen Presse),
- über ein eigenes Konto für die Zwecke der Gruppe verfügt.